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   BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14, 2 B 48.14 (2 C 13.15)   

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https://dejure.org/2015,14893
BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14, 2 B 48.14 (2 C 13.15) (https://dejure.org/2015,14893)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2015 - 2 B 48.14, 2 B 48.14 (2 C 13.15) (https://dejure.org/2015,14893)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 2 B 48.14, 2 B 48.14 (2 C 13.15) (https://dejure.org/2015,14893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, Art 33 Abs 5 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 14 Abs 1 S 1 DG BW, § 38 DG BW
    Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen; Umfang der ausschließlichen Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, Art 33 Abs 5 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 14 Abs 1 S 1 DG BW, § 38 DG BW
    Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen; Umfang der ausschließlichen Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben eines Beamten vom Dienst

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen; Umfang der ausschließlichen Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG BW § 14 Abs. 1 S. 1; LDG BW § 38
    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben eines Beamten vom Dienst

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen; Umfang der ausschließlichen Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14
    Im Revisionsverfahren wird außerdem die Frage von Bedeutung sein, ob die ausschließliche Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive nach § 38 LDG BW auch bei der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist (vgl. den Beschluss über die Zulassung der Revision wegen dieser Frage: BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 2 B 4.14 -, nunmehr Revisionsverfahren 2 C 4.15).
  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14
    Hintergrund für die Bindungswirkung sind die hohen Standards für eine nach den Prozessregeln der strafgerichtlichen Hauptverhandlung durchgeführte Beweisaufnahme und Tatsachenfeststellung (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 13 und vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 - Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14
    Hintergrund für die Bindungswirkung sind die hohen Standards für eine nach den Prozessregeln der strafgerichtlichen Hauptverhandlung durchgeführte Beweisaufnahme und Tatsachenfeststellung (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 13 und vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 - Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2015 - 2 B 4.14

    Revisionszulassung; Zulässigkeit der Aufrechterhaltung einer formell

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14
    Im Revisionsverfahren wird außerdem die Frage von Bedeutung sein, ob die ausschließliche Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive nach § 38 LDG BW auch bei der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist (vgl. den Beschluss über die Zulassung der Revision wegen dieser Frage: BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 2 B 4.14 -, nunmehr Revisionsverfahren 2 C 4.15).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - DL 13 S 2084/16

    Disziplinarrecht; Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen rechtskräftiger

    Auf die mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.06.2015 - 2 B 48.14 - zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 - (BVerwGE 155, 35) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
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